Das EEG-Umlagenmärchen oder die wundersame Vermehrung der EEG-Umlage

Glauben auch Sie an den EEG-Umlagen-Tsunami? Daran, dass aufgrund des Booms von Solarstromanlagen und angeblich so überhöhten Subventionen an die Solaranlagenbesitzer die Strompreise in die Höhe schießen? Dass die Energiewende unbezahlbar wird, wenn die Förderung von Solar- und Windanlagen weiterhin so zunimmt? Dann sind auch Sie hereingefallen. Hereingefallen auf diese großartige Inszenierung des EEG-Umlagenmärchens.

Wenn selbst vereinzelt Akteure der Solarbranche schuldbewusst und reumütig den Kopf einziehen und trotzig sagen, die Energiewende koste eben nun mal so viel Geld, das müsse sein zum Wohle späterer Generationen oder manche gar schon selbstzweifelnd beginnen, Marktverzerrungsargumente des Lobbyverbands der konventionellen Energiewirtschaft BDEW zu übernehmen, ist es höchste Zeit, die eigentlichen Hintergründe der EEG-Umlagenentwicklung und die Ursachen des EEG-Paradoxons im Detail zu beleuchten.

Die Grundidee des EEGs, das 2000 in Kraft trat, ist der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien, sowie dass jeder Bürger Investitionssicherheit für seine Anlageninvestition in eigene Kleinkraftwerke erhält, in Form von festen Einspeisevergütungen für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Der eingespeiste Strom wurde vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber verkauft und von diesem weitergewälzt. Die Summe aller ausbezahlten Vergütungsauszahlungen an die Betreiber sind die eigentlichen EEG-Förderkosten. Bis 2009 verkaufte jeder Stromlieferant – vom großen Versorger bis zum kleinen kommunalen Stadtwerk – eine definierte EEG-Strommenge in seinem jeweiligen Strom-Portfolio zu regulärem Preis mit, die er zuvor zum Preis der Durchschnittsvergütung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bezahlt hat. Die verbleibenden Mehrkosten der ausbezahlten Vergütungen wurden als EEG-Umlage umgelegt auf alle Stromverbraucher, bei denen nur wenige energieintensive Betriebe ausgenommen waren. Die Entwicklung der EEG-Umlage entsprach in ihrem Verlauf bis 2009 der Entwicklung der tatsächlichen EEG-Kosten und stieg moderat gemäß des Zubaus.

Ab 01.01.2010 trat die neue Berechnungsmethode der EEG-Umlage in Form der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung in Kraft mit der gleichzeitigen Vermarktung des EEG-Stroms am Spotmarkt der Strombörse EEX durch die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Drei der vier ÜNB sind übrigens Tochterfirmen der großen vier Energiekonzerne. Die EEG-Umlage berechnet sich seitdem stark vereinfacht gesagt aus der Differenz zwischen Vergütungspreis und Börsenpreis. Dieses neue Modell wird in seiner Wirkung schon fast zu einer Art Betrugsmodell am Verbraucher zugunsten von Industrie und Energiewirtschaft, bei dem – wie praktisch – noch gleich der passende Sündenbock gefunden wurde: Die EEG-Anlagen, vor allem die Solarstromanlagen.

Entwicklung EEG-Umlage entkoppelt von Entwicklung EEG-Auszahlungen

Die Entwicklung der EEG-Umlage hat seit der geänderten Rechenmethode einen regelrecht exponentiellen Verlauf und wird ununterbrochen als Argument dafür verwendet, die Energiewende als unbezahlbar darzustellen und gleichzeitig immer mehr Maßnahmen durchzusetzen, die die EEG-bedingte Bürgerenergiewende beenden soll.

Simple Logik zeigt bereits, dass der medial pausenlos verbreitete 1:1 Zusammenhang zwischen der Förderung der neu zugebauten Solarstromanlagen und dem exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage rein aufgrund der ausbezahlten Vergütungssummen nicht sein kann. Wie soll es mathematisch möglich sein, dass Vergütungsauszahlungen für neue Solarstromanlagen, deren Vergütungstarife in den letzten drei Jahren um mehr als sechzig Prozent gesenkt wurden, die gleichzeitig immer mehr selbst verbrauchen, statt einspeisen und deren Anlagenzubau um etwa fünfzig Prozent eingebrochen ist, zu einem weiter exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage führen? Es gibt eine einfache Antwort: Gar nicht! Die Wahrheit ist: Selbst, wenn so gut wie keine Steigerung der EEG-Vergütungsauszahlungen stattfinden würde, würde die EEG-Umlage weiterhin steil ansteigen. Dies ist möglich durch mehrere Instrumente innerhalb der EEG-Umlagenberechnung, die die Situation jeweils elegant zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien verzerrt.

Verzerrung Nr. 1

Im EEG-Konto (eeg-kwk.net) werden für die Ausgabenseite zunächst in Position 1 des Ausgabenblocks die seit 2000 angefallenen Vergütungsauszahlungen an die Anlagenbetreiber aufgeführt. Die Vergütungsauszahlungen an die Betreiber basieren auf einer Gesamtkostenbetrachtung. Der Betreiber kann mittels der Vergütungsauszahlungen nur dann einen finanziellen Verlust vermeiden, wenn diese nicht nur die Investitionskosten für die Anlage abdecken, sondern gleichzeitig auch Versicherungskosten, Wartungskosten, Schadensfälle, Finanzierungskosten usw.  Kurzum, die Ermittlung der Vergütungshöhe geschieht in einer Gesamtkostenbetrachtung plus interner Verzinsung als Risikoausgleich.

Gesamtkosten versus variable Kosten m. Text

Auf der Einnahmenseite haben wir hingegen ausschließlich nur eine Berücksichtigung von variablen Kosten, da die Einnahmenseite durch die Vermarktung des EEG-Stroms an der Börse bestimmt ist und sich die Preise an der Börse nur an den Grenzkosten (variablen Kosten) der Erzeugungsanlagen orientieren, die im Wesentlichen die Brennstoffkosten und CO2-Kosten sind –> siehe auch Grafik bei Verzerrung Nr. 2 mit Erklärungen zu den unterschiedlichen Kostenanteilen.

Zu dem Posten der EEG-Vergütungsauszahlungen auf der Ausgabenseite des EEG-Kontos kamen ab 01.01.2010 außerdem eine ganze Reihe weiterer neu dazugekommenen Kosten (IT-Kosten, Verwaltungskosten, Zinsen, Prognosekosten usw.) hinzu, was den Ausgabenblock nochmals erhöhte (ab Position 3 im Ausgabenblock der Tabelle des EEG-Kontos).

Im Klartext:
Einer Ausgabenseite, die auf einer Gesamtkostenrechnung beruht und  zusätzlich nochmals erweitert wurde durch weitere Kostenblöcke, werden mittels der neuen Berechnungsmethode Einnahmen gegenübergestellt, die ausschließlich nur auf variablen Kosten (Börsenpreis) beruhen. Aha. Wen wundert es bei dieser Ausgangslage, dass das EEG-Konto so schnell ins Minus rutscht?

Um dieses Ungleichgewicht zu verdeutlichen: Wie wahrscheinlich wäre es, dass ein Unternehmer, der in eine neue Maschine investiert, seine Preiskalkulation für seine zukünftigen Einnahmen und Refinanzierung nach dieser Logik ausschließlich anhand seiner variablen Kosten, z.B. der Stromkosten der Maschine vornimmt und die Investitions- und Finanzierungskosten seiner Maschine völlig unberücksichtigt lässt

Verzerrung Nr. 2

Merit-Order-Effekt-an der Stromboerse-sfvDie Preisgebote an der Strombörse richten sich nach den Grenzkosten (variable Kosten) der Erzeugungsanlagen, was letztendlich die Brennstoffkosten und CO2-Kosten der verschiedenen Energieträger sind. Welche Brennstoffkosten und CO2-Kosten haben Erneuerbare Energien? Keine! Allenfalls Wartungskosten. Die grenzkostenbasierte Strombörse ist somit per se kein Modell, das zu brennstoff- und CO2-freien Erneuerbaren Energien passt! Durch das Vermarkten des EEG-Stroms an der Strombörse wurden die Erneuerbaren Energien ab 01.01.2010 schlagartig massiv entwertet, sie müssen seitdem per Verordnung quasi verramscht werden. Dies ist etwa gleichbedeutend, als würde ein Unternehmen, das ein Produkt bislang zu regulärem Preis in einem Geschäft verkauft hat, über Nacht per Dekret dazu gezwungen werden, sein Produkt ab sofort nur noch auf dem Flohmarkt zu Centbeträgen anzubieten.

Verzerrung Nr. 3

An der Strombörse entspricht der Schnittpunkt der Angebotskurve mit der Nachfragekurve dem Börsenpreis. Die sehr niedrigpreisigen Erneuerbaren Energien verschieben die Angebotskurve  automatisch permanent nach rechts (siehe Grafik). Dies umso stärker, je mehr die Sonne scheint oder der Wind weht. Dadurch sinkt der Börsenpreis automatisch entsprechend synchron (Merit Order-Effekt). Die EEG-Umlage entspricht seit 2010 grob gesagt dem Vergütungspreis minus dem Börsenpreis. Hinzu kommt außerdem, dass die CO2 Zertifikatspreise des erzeugten konventionellen Stroms sehr stark gesunken sind. Das Ergebnis effizienter Lobbyarbeit, mit maßgeblicher Unterstützung durch Wirtschaftsminister Rösler, der erstaunlicherweise gleichzeitig stets die so hohe EEG-Umlage beklagt… Die niedrigen CO2-Preise führen ebenfalls zu einer weiteren Absenkung des Börsenpreises und somit zu einer Erhöhung der EEG-Umlage . Jetzt kommt das entscheidende Verzerrungsmoment:

An der Strombörse wird nicht der gesamte Strom des Strommarktes gehandelt, sondern nur ein kleiner Teil, ca. 20-25% derzeit. Die Entwicklungen an der Strombörse sind kein Abbild des gesamten Strommarktes. Der EEG-Strom muss zu 100% an der Strombörse vermarktet werden, abgesehen von dem Teil, der direktvermarktet wird, der konventionell erzeugte Strom wird hingegen hauptsächlich am Terminmarkt gehandelt oder in individuellen Verträgen vereinbart.

Dadurch, dass die brennstoffkostenfreien preissenkenden Erneuerbaren Energien aufgrund der Vorgaben der neuen Verordnung überproportional am Spotmarkt der Strombörse vertreten sind, ist die permanente Absenkung des Börsenpreises durch den Merit-Order-Effekt und damit synchron verlaufender Erhöhung der EEG-Umlage nochmals umso ausgeprägter

Ein kleiner Ausflug in die Grundlagen der Mathematik soll nachfolgend die Zusammenhänge veranschaulichen, wie eine EEG-Umlagenexplosion trotz beginnender Stagnation der EEG-Auszahlungen möglich ist.

Das Ergebnis einer Differenz errechnet sich in der Mathematik generell aus dem Minuenden minus dem Subtrahenden. Das Ergebnis einer Differenz vergrößert sich, indem entweder der Minuend einen höheren Wert bekommt oder der Subtrahend einen kleineren. Der Wert der Differenz entspricht hier in unserem Fall der EEG-Umlage, genauer gesagt dem EEG-Umlagenbeitrag, der auf die Stromverbraucher umgelegt wird.

Die EEG-Umlage ist in der seit Jahren geführten Energiedebatte mittlerweile zum Indikator für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung geworden.

Differenzberechnung der EEG-Umlage

Der Minuend ist in unserem Fall im Wesentlichen die Förderung der Anlagen selbst, somit alle Vergütungsauszahlungen an die Anlagenbetreiber. Dieser Wert kann seit mehreren Jahren auch bei kräftigerem Zubau aufgrund der starken Kürzungen der Vergütungshöhen der letzten Jahre und durch zunehmendem Eigenverbrauch nicht mehr steil ansteigen. Dieser Wert stagniert bereits und kann rein mathematisch keine EEG-Umlagenexplosion auslösen.

Der Trick: künstliche Aufblähung – aus klein mach groß

Eine starke Zunahme der EEG-Umlage ist nur noch möglich, indem innerhalb der Differenzberechnung der Subtrahend verkleinert wird. Genau dies bewirkte die 2009 beschlossene Ausgleichsmechanismusverordnung. Der Subtrahend entspricht in unserer Rechnung den Einnahmen der Stromwirtschaft durch die Weitervermarktung des eingespeisten Stroms.

Die Einnahmen wurden durch den Wechsel von der vorherigen Methode (physikalische Wälzung) zur aktuellen Methode (Vermarktung des eingespeisten EEG-Stroms über die Strombörse durch die vier Übertragungsnetzbetreiber) zunächst auf einen Streich ab 01.01.2010 um mehr als die Hälfte niedriger. Mehr noch. Der Systemwechsel bewirkt aufgrund der Inkompatibilität der Erneuerbaren Energien zu einer Brennstoff/CO2 orientierten Börse, sowie des damit verbundenen Merit-Order-Effekts zugleich, dass die Einnahmen und somit der Subtrahend kontinuierlich kleiner und kleiner wird, da ja der Börsenpreis sinkt. Mit jeder neu zugebauten Anlage. Mit sinkendem Subtrahenden steigt synchron das Differenzergebnis: Die EEG-Umlage, die Bestandteil der Stromrechnung jedes Endverbrauchers ist.

Für die Stromwirtschaft hingegen ändert sich durch sinkende Einnahmen an der gesamtwirtschaftlichen Situation nichts, da diese ja in Form der höheren EEG-Umlage einen Ausgleichsbetrag bekommt.

Ein immer größerer Anteil der Erneuerbaren Energien wird seit EEG 2012 direktvermarktet, diese Kosten muss man im Ausgabenblock natürlich zusätzlich mit berücksichtigen (Pos. 1a im Ausgabenblock des EEG-Kontos). Dadurch, dass sich die Marktprämie aber ebenfalls anhand der EEG-Vergütungen und eines monatlichen Durchschnittspreise an der Börse berechnet, ist bei genauer Betrachtung auch dieser Kostenpart der Ausgabenseite nicht frei von den bereits beschriebenen Verzerrungsmechanismen.

Was an der Strombörse und somit der weiteren Entwicklung der EEG-Umlage passiert, hat nicht nur mit den Neuanlagen zu tun. Hier wirkt sich jede EEG-Anlage aus. Die Altanlage von 2008 oder 2005 ebenso, wie selbst die Altanlagen von 1991. Grundsätzlich, sobald die Sonne scheint oder der Wind weht. Entsprechend stark sinkt der Börsenpreis und entsprechend stark steigt synchron die EEG-Umlage. Was in keinem direkten Zusammenhang mehr mit der eigentlichen EEG-Förderung steht.

Und so kommt es, dass sich die eigentlichen EEG-Kosten in Form der ausbezahlten EEG-Vergütungen an alle Anlagenbetreiber von Wind, Solar, Biomasseanlagen etc. seit schwarz gelb durch den stattgefundenen Anlagenzubau real nur etwa um Faktor 1,7 erhöht haben und mittlerweile stagnieren (s. eeg-kwk.net), die EEG-Umlage sich aber stattdessen mehr als vervierfacht hat und weiter explodiert!

Clevere Tricks, die hier angewendet werden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass dieses Meisterstück der Intransparenz und Verbrauchertäuschung aus dem Parlament heraus entstanden ist durch Abgeordnete, von denen einige weder genau wissen, wie das EEG, noch wie der Strommarkt genau funktioniert. Wer den protokollarischen Erfahrungsbericht zum Entstehungsprozess von Gesetzen und Verordnungen eines MdBs liest samt detaillierter Beschreibung einer zunehmenden Selbstentmachtung des Parlaments bei gleichzeitiger Direktverbindung zwischen Ministerien und Wirtschaft, kann Überlegungen anstellen, wie der Verordnungsentwurf entstanden sein könnte, wer hier zuvor beratend tätig gewesen sein könnte oder mitunter Klauseln vorformuliert hat. Übrigens war der Autor sowohl zum Zeitpunkt seines Berichtes, als auch zum Zeitpunkt des Beschlusses der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung Fraktionsmitglied einer damaligen Regierungskoalition.

Wem nutzt die neue Berechnungsmethode der EEG-Umlage?

Wer profitiert am stärksten von der neuen Berechnungsmethode der EEG-Umlage, die eine Aufblähung und Explosion der EEG-Umlage zur Folge hat? Zunächst diejenigen, die Interesse haben an einer schwindenden Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende. Genauer gesagt schwindenden Akzeptanz für eine dezentrale Energiewende der Bürger mittels des EEGs, das einen Strukturwandel von zentralen Großkraftwerken hin zu einer Energieversorgung in Bürgerhand vorantreibt.

Und es profitieren gleichzeitig all diejenigen, die zu Börsenpreisen einkaufen können. Das ist zum einen die Industrie, die zusätzlich aufgrund erweiterter Ausnahmeregelungen großflächig von der Zahlung der vollen EEG-Umlage ausgenommen ist. Aber auch die konventionelle Energiewirtschaft. Wenn z.B. ein großer Energiekonzern Strom für einen Gewerbebetrieb über den Terminmarkt anbietet zu einem lohnenden Preis, der ein Jahr zuvor oder noch länger ausgehandelt wurde und zum Zeitpunkt der Lieferung gerade viel Sonnenstrom im Netz ist, kann es für den Energiekonzern durchaus noch lukrativer sein, in dem Moment Strom vom Spotmarkt zu beziehen als vom eigenen Kraftwerk. Selbst bei ohnehin gewinnträchtigen, steuerlich abgeschriebenen Altkraftwerken.

Ein schöner Batzen Zusatzgewinn für die konventionelle Energiewirtschaft. Zu Lasten des privaten Stromverbrauchers oder mittelständischen Gewerbes, die die volle EEG-Umlage zahlen und zugleich durch geschickte PR-Kampagnen gegen den Sündenbock EEG-Anlagen aufgehetzt werden, um das EEG und die damit verbundene Bürgerenergiewende zu beenden und die Investitionssicherheit für über 6000 MW neue Kohlekraftwerke zu erhalten.

Wer Milliarden in neue Kohlekraftwerke investiert hat oder nach wie vor hohe Gewinne mittels steuerlich abgeschriebener Alt-AKWs generieren kann, hat rein ökonomisch, bzw. den Renditewünschen seiner Aktionäre verpflichtet, derzeit kein wirkliches, glaubhaftes Interesse an einer Energiewende. 6000 MW Kohlekraftwerke sind gesetzte Fakten und Weichenstellungen für die nächsten 30-50 Jahre.

Mittels vollmundiger Energiewendebekundungen und greenwashing lässt sich zugleich eine vorübergehend Fukushima-aufgewühlte Bevölkerung besänftigen, um bei gewogener politischer Konstellation einige Zeit später zum gewohnten Kurs zurückkehren zu können.

Wer über genügend Kapital verfügt, hat den großen Vorteil, professionelle Agenturen im großen Umfang beauftragen zu können. Public affairs heißt diese Berufsfeld im Fachjargon, Agenturen dieser Art gibt es in deutschen Großstädten unüberschaubar viele, vor allem in Berlin und Hamburg. Mittels solcher z.B. hier beschriebenen Arbeitsweisen erhält der Auftraggeber schnell Meinungshoheit in der Debatte und kann den Entscheidungsprozess in die von ihm gewünschte Richtung lenken. So  kann der Rubel rollen.

Doch Fukushima zeigte, dass auch starkes Kapital und professionelle Kampagnen ein Gegengewicht bekommen können, denn Bürgerwille und Bürgerzorn bewirkten, dass die Laufzeitverlängerung von Alt-AKWs (vorerst) zurückgenommen wurde. Der Wunsch nach einer dezentralen Energiewende und mehr Unabhängigkeit von einem Strom-Oligopol lässt sich nicht aufhalten.

Das EEG spielt eine immer kleinere Rolle in der Kaufentscheidung, stattdessen wird der Eigenverbrauch maximiert. Ob von mittelständischen Produktionen, EFH-Neubauten mit Wärmepumpen oder Mietern mit Balkonkraftwerken. Die dezentrale Energiewende hat sehr viele Akteure und einen starken Mitmachcharakter. 1,3 Millionen Solarstromanlagenbetreiber, 23.000 Windkraftanlagen, mehr als 7200 Biogasanlagen und über 650 gegründete Energiegenossenschaften sind es bereits und eine sehr große Vielzahl an Menschen, die beruflich mit diesen Branchen verknüpft sind, ob direkt oder indirekt.

Kurzum: Die eine Seite hat zweifelsohne mehr Geld, die anderen sind aber einfach mehr 😉

Hier sind noch weitere interessante Links zu diesem Thema:
http://www.taz.de/!121502/
http://www.sonnenseite.com/Erneuerbare+Energien,EEG-Debatte+verschleiert+wahre+Stromkosten,5,a21212.html
http://www.windwaerts.de/de/blog/detail/absurditaeten-der-strompreisdebatte.html
http://www.sma-sunny.com/2013/08/12/vom-fordern-und-fordern/

Kommentare

  1. Hmm, diese Verzerrungen sind selbst für EE-Interessierte noch immer schwer verdaulich. Die Frage ist, welche Alternativen es jetzt gibt? Die fossilen müssten in jedem Fall mit einer Umlage belastet werden, die ihren externen Kosten entspricht, diese könnte wiederum die EEG-Umlage entlasten, aber das wär wohl zu einfach und deshalb nicht durchsetzbar…

  2. Die Ausgleichsmechanismusverordnung mit dem Vermarkten der EE an der Strombörse muss augenblicklich rückgängig gemacht werden. Eine Lösung, die diskutiert wird, ist z.B. wieder zu dem vorherigen Modell der physikalischen Wälzung (bis 2009) mit ein paar Anpassungen zurückzukehren.

  3. In Punkt 3 ist es bereits angedeutet, aber wie aus grid.stromhaltig.de/maxpv.php zu entnehmen ist, ist die Menge die an Ausgleichenergie angegeben wird noch einmal aus dem “Makrtpreis” heraus zu rechnen und schmälern den Börsenstrompreis. Die Eindeckung erfolgt aber über langfristige Verträge. (s.h. “30 Stunden” Beitragsreihe und Kommentar zur E.ON Bilanz).

  4. Toller Beitrag, der mit viel Hintergrundwissen die absurden Markmechanismen und Täuschungsmanöver der Politik auf den Punkt bringt. Chapeau!

  5. Meine bisherigen Untersuchungen zeigen, dass die Energiewende als ein überkoplexes Projekt auch vom “Politischen System” wahrgenommen wird. Im Zuge dieser Komplexität besteht ein möglicher Mechanismus der Handhabbarkeit darin, die Entscheidung auszulagern. Dies kann, wie oben als These beschrieben, dadurch geschehen, dass der Expertise der Energiewirtschaft in Form Ihrer Verbände und Interessenvertretungen Glauben geschenkt wird und die Empfehlung ohne großes Hinterfragen mehrheitlich übernommen wird. Aus Empfehlung wird so Entscheidung. Sollte dies bei der Berechnungsmethode der EEG-Ulage der Fall gewesen sein, so haben hoffentlich die politischen Akteure erkannt, dass dies ein Fehler war. Die politische Kommunikation der Parteien im Wahlkampf lässt hoffen, denn politische Entscheidungen müssen durch das politische System erkannt, aufgearbeitet und getroffen werden. Für die Kompetenzbildung hatte das politische System bei der Energiewende nun ausreichend Zeit. Es ist verständlich, dass nicht jeder Abgeordnete als Energieexperte antritt und auftritt. Dafür gibt es Facharbeitsgruppen in Parteien und Ausschüsse in den Parlamenten. Nun liegt es an uns Bürgern kritisch zu Hinterfragen, ob das politische System seine Funktion wahrnimmt und einen Fehler richtigstellt.

  6. Nun ja, das würde ja vorraussetzen, dass der derzeitige Mechanismus der Abnahme und Vermarktung des EEG-Stroms sowie die Berechnungsgrundlage für die EEG-Umlage tatsächlich ein politischer Fehler war.
    Wenn man jedoch die Änderungsvorschläge der politischen Akteure, die sich medial besonders damit hervortun, dass die EEG-Kosten unbedingt eingedämmt werden müßten (u.a. Altmeier, Rösler, Brüderle), da Energie sonst unbezahlbar werde, genauer ansieht, muß man konstatieren, dass dieser “Fehler” von der amtierenden Koalition ganz offenbar gewollt ist und die Krokodilstränen, die die FDP für den armen Hartz IV-Empfänger vergießt, tatsächlich nur dem Zwecke dienen, die Energiewende so schnell es geht auf Null zu bremsen.

    Warum sollten die Politiker das tun wollen? Nun, es könnte sein, dass ihre Sicht der Dinge aufgrund der von den in ihren Ministerien in hochrangigen Positionen vertretenen (und zum Teil selbst dort platzierten) Lobbyisten gefilterten / aufbereiteten Informationen entsprechend einseitig bzw. verzerrt ist. Andererseits verstehen sich bei der FDP sowie im wirtschaftsliberalen Flügel der CDU vertretene Politiker sehr häufig als verlängerter parlamentarischer Arm der deutschen Wirtschaft (vor allem der Großkonzerne), deren Interessen sie gerne mit denen des Allgemeinwohls gleichsetzen, getreu dem Motto: Geht es der Wirtschaft gut, geht es letztlich allen Bürgern gut (Wirtschaftswachstum = Wohlstandsmehrung). Und dass man nach dem Ende seiner politischen Karriere dann auch in die Wirtschaft wechselt, z.B. in gutbezahlte Jobs in Aufsichtsräten und Vorständen (selbst wenn man ein Grüner ‘war’, wie Herr Fischer), da man ja nach wie vor über gute Kontakte in die politischen Netzwerke und zu den Entscheidungsträgern verfügt, ist doch auch noch ein schöner Nebeneffekt …

  7. ….so ist es auch nicht , wie im Artikel beschrieben. Der Autor ist nicht ehrlich und neutral, es ist parteibezogen ! …. In Deutschland stehen zu viele Photovoltaikanlagen. Hinzu kommt, dass an vielen Tagen zuviel Strom erzeugt wird, der gar nicht gebraucht wird. Besonders krass wirkt es sich an den Wochenenden aus, wenn z.B. in Betrieben ( die nicht befreit sind von derr EEG- Umlage !) die Arbeit ruht, weil WE. Die Einspeisevergütung richtet sich aber nach der Höhe der eingespeisten KWh !! Windrad- Anlagen lassen sich aus den Wind drehen und dass sollte auch geschehen. Natürlich ohne Schadenersatz für nichterfolgte Einspeisung. Bei Stillstand des Windrades wird auch das Material geschont, was dem Eigentümer auch zu gute kommt. Jeder Unternehmer hat Verluste – mehr oder weniger – Warum nicht Windkraft – Betreiber ?

  8. Jürgen Hempel hat geschrieben.
    .so ist es auch nicht , wie im Artikel beschrieben. Der Autor ist nicht ehrlich und neutral, es ist parteibezogen ! …. In Deutschland stehen zu viele Photovoltaikanlagen. Hinzu kommt, dass an vielen Tagen zuviel Strom erzeugt wird, der gar nicht gebraucht wird. Besonders krass wirkt es sich an den Wochenenden aus, wenn z.B. in Betrieben ( die nicht befreit sind von derr EEG- Umlage !) die Arbeit ruht, weil WE. Die Einspeisevergütung richtet sich aber nach der Höhe der eingespeisten KWh !! Windrad- Anlagen lassen sich aus den Wind drehen und dass sollte auch geschehen. Natürlich ohne Schadenersatz für nichterfolgte Einspeisung. Bei Stillstand des Windrades wird auch das Material geschont, was dem Eigentümer auch zu gute kommt. Jeder Unternehmer hat Verluste – mehr oder weniger – Warum nicht Windkraft – Betreiber ?

    @Jürgen Hempel
    Sie müssen den Artikel vor dem Hintergrund der gewollten Energiewende und deren Vorgaben betrachten. Da gibt es nicht zu viele PV Anlagen, sondern dem gesetzlichen Vorrang des EEG Stroms wird nicht Rechnung getragen, weil konventionelle Kraftwerke nicht entsprechend ab geregelt werden. So ist es auch mit den Windrädern. Wenn Sie vorrangig diese aus dem Wind drehen wollen, wird man das Ziel der Energiewende niemals erreichen.
    So gesehen ist der Artikel nicht parteibezogen wie Sie schreiben, sondern auf das Ziel der Energiewende gerichtet.

  9. Es darf keine einseitig gewollte Energiewende geben, insofern ist der Artikel doch parteibezogen. Da gibt es kein Wenn und Aber Herr / Frau JOHA ! Konventionelle Kraftwerke lassen sich nicht kurzfristig zurückfahren aber Windräder schon . Dass sollten sie sich mal durch den Kopf gehen lassen …….. Gehen Sie mal in einer Schaltzentrale eines Energieversorgers, dann werden Sie feststellen wie die Stromschwankungen sind — Bedarf und Einspeisung – Sicher haben Sie schon mitbekommen, dass es Netz- Zusammenbrüche gegeben hat. Damit totaler Stromausfall !! — Es ist nicht einfach für die Ingenieure !

  10. Weil sich AKW und fossil befeuerte Anlagen aus physikalischen Gründen nur völlig unangepasst und ohne erhebliche Verluste eben nicht regulieren lassen, müssen sie bei mangelndem Bedarf eigentlich „vom Netz genommen werden“. Bis zur immer größer werdenden Einspeisung von WK und ganz besonders von Energie aus PV, gab es schlicht keine besser an die tatsächliche Bedarfssituation angepassten „Kraftwerke“ (WK und Gaskraftwerke einmal ausgenommen). Dieser Typ (AKW, Braun- und Steinkohlekraftwerke) müssen eine „Rechteckbetrieb“ fahren oder abgeschaltet werden. Also wird hier ein an die tatsächlichen Netzbedürfnisse völlig unangepasste Erzeugung als „normal“ hingenommen. Ob Tag oder Nacht, ob Bedarf oder nicht, es wird „erzeugt“. Das war bis zu der zunehmend flächendeckenden Einführung alternativer Energieanlagen auch nicht anders möglich. Mit ausgeklügelten „Anreizprogrammen“ wie „Nachtstromtarife“ für E-Heizungen, dem Zwang, über Speicherseen den nicht benötigten Strom zunächst sehr verlustbehaftet zu speichern, wurde künstlich die Situation geschaffen, welche Ihnen so „normal“ vorkommt. Dabei scheinen sie völlig zu übersehen, dieses System nutzt – besser verschwendet – recht beachtliche Mengen von unwiederbringlichen Ressourcen und kostet (über die damit verbundenen Folgekosten und Umweltschäden) große Teile der vorhanden Wirtschaftskraft. Diesen Aufwand weiter zu betreiben ist (so man tatsächlich darüber nachdenkt) in jeder Hinsicht unlogisch. Selbstverständlich bedarf dieser Paradigmenwechsel erheblicher Veränderungen. Doch falls Ihnen Herr Hempel ein funktionierendes KFZ angeboten würde, welches ohne Kraftstoff funktioniert, würden sie tatsächlich weiter Fahrzeuge bevorzugen, welche sie nur mit Hilfe von immer teurer werdendem Kraftstoff betreiben können ? Sicher dieses fiktive Fahrzeug muss erst gebaut und von Ihnen bezahlt werden. Doch was ist daran anders, als bisher ? Wer die unerschöpfliche sowieso vorhandene solare Energie nicht nutzt und sich dabei deren Besonderheiten vernünftig anpasst, muss der nicht als Ignorant angesehen werden, jemand der entgegen besserem Wissen sich gegen längst notwendigen Veränderungen „wehrt“ ? Eine Art „Weber“ der wiedereinmal den mech. Webstuhl bekämpft ??

  11. Angesichts der absurden Ausgleichsmechanismusverordnung Novelle im Februar 2015, die ales nochmals verschlimmert, gilt es nochmals die Altenative deutlich aufzuzeigen. Es gibt eine verbesserte Direktwälzung, die Herr Hölder in einem Aufsatz kurz beschreibt. Mit einer erneuerten Direktwälzung, wie etwa nach dem Konzept des Juristen Daniel Hölder http://www.clens.eu/fileadmin/Daten/Mediathek/Pressespiegel/Echtzeitwaelzung_Hoelder_ZNER_1_2014.pdf Und wenn schon eränzt um Kombikraftwerksangebote, auch mit Speicher.
    In der Tat muss der Strom nach konkreten Bedarf vor Ort verteilt werden und nicht teuer und sehr abwertend aus der Ferne gezungen an die Tagesbörse. Und diese abstrakte Geldverrechnung von tatsächlich physikalischen Strömen wird -wie in Orwells newspeak- Direktvermarktung genannt, wo sie Indirektvermarktung ist und für die wahre Direktvermarktung, zB Zuleitung von Ökostrom und Direktverbrauch vor Ort auch für Mieter, gibt es keine produktiven bzw. behindernde Regelungen. Wann schafft die Groko hierzu endlich eine sinnvolle Regelung? Das Ökostrom-Markt (integration)-Modell mag eine Möglichkeit sein. Was gibt es sonst noch, um gerade auch Mietern Oköstrom günstig und unaufwendig direkt nutzbar anbietbar zu machen? Fiktive Steuern auf sogennaten Eigenverbrauch sind jedenfalls unsachgemäß und USt auf die EEG-Umlage ohnehin.
    Tomas Biermann-Kojnov aus Lüneburg, erreichbar über http://www.sunon.org

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